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Landgericht Braunschweig weist Klima-Klage gegen VW ab
Das Landgericht Braunschweig hat nach Angaben von Greenpeace eine Klage der Umweltschutzorganisation für mehr Klimaschutz bei Volkswagen abgewiesen. Die Richterinnen und Richter hätten die Anträge der Klage zwar für zulässig erklärt, die von Greenpeace unterstützten Klägerinnen und Kläger müssten die CO2-Emissionen des Autokonzerns aber dulden, teilte die Organisation am Dienstag mit. Einer der vier Kläger, Roland Hipp, kündigte weitere rechtliche Schritte gegen VW an.
Vier von Greenpeace unterstützte Klägerinnen und Kläger fordern, dass VW ab spätestens 2030 keine Verbrenner mehr produziert. Außerdem soll VW verpflichtet werden, die eigenen CO2-Emissionen bis 2030 um 65 Prozent verglichen mit 2018 zu reduzieren.
Die Klage stützt sich auch auf das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 2021 entschieden hatte, dass künftige Generationen ein Recht auf Klimaschutz haben. Die Kläger argumentieren mit dem Schutz ihrer Freiheits- und Eigentumsrechte, die sie durch den Klimawandel bedroht sehen.
"Klimaschädliche Konzerne wie Volkswagen stehen in der Verantwortung, ihren CO2-Ausstoß viel schneller zu senken und ihr fossiles Geschäftsmodell zu beenden. Nur so kann die Klimakrise gebremst werden", erklärte Kläger Hipp am Dienstag. Er forderte, VW müsse den millionenfachen Verkauf von klimaschädlichen Verbrennern bis spätestens 2030 beenden. "Nur wenn VW jetzt konsequent auf ein klimafreundliches Geschäftsmodell setzt, wird der Konzern seiner Verantwortung für den Schutz des Klimas gerecht und bietet Belegschaft und Investoren eine zukunftsfähige Perspektive."
Greenpeace unterstützt auch die Klage eines Bio-Bauern gegen VW vor dem Landgericht Detmold. Das Gericht will seine Entscheidung am 24. Februar verkünden. Auch der Landwirt will mit der Klage erreichen, dass VW bis 2030 keine Autos mit Verbrennungsmotor mehr herstellt.
Y.Tengku--CPN