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Bundesrat will Ergänzungen bei Reform von Sanktionenrecht
Der Bundesrat unterstützt das Ziel der Bundesregierung, die Verhängung von Ersatzfreiheitsstrafen möglichst zu reduzieren. In der Sitzung am Freitag regte die Länderkammer aber Ergänzungen an dem Gesetzentwurf zur Reform des Sanktionenrechts an. Dabei geht es um therapeutische Maßnahmen bei Suchtabhängigen sowie die Umsetzung der Istanbul-Konvention gegen Gewalt an Frauen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bei einer nicht bezahlten Geldstrafe pro zwei verhängten Tagessätzen nur noch ein Tag Freiheitsstrafe fällig werden soll - bisher gilt ein Verhältnis von eins zu eins. Das System der Ersatzfreiheitsstrafe ist seit Langem umstritten - Kritiker sehen dadurch vor allem arme Menschen benachteiligt.
Die Reform soll auch dafür sorgen, dass die Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit gestärkt wird. Betroffenen soll es außerdem erleichtert werden, die Geldstrafe doch noch zu bezahlen - etwa durch Unterstützung bei der Beantragung von Ratenzahlung.
Die Länder verlangen nun in einer Stellungnahme des Bundesrats außerdem, therapeutische Maßnahmen bei Suchtmittelabhängigen in Verbindung mit dem Zurückstellen des Vollzugs einer Freiheitsstrafe wieder zu ermöglichen. Hier sieht der Gesetzentwurf Beschränkungen für Einweisungen in Entziehungsanstalten vor. Dies soll auf therapiefähige und -willige Täterinnen und Täter konzentriert werden.
Vorgesehen ist im Rahmen der Reform auch, dass bei der Strafzumessung "geschlechtsspezifische" und "gegen die sexuelle Orientierung gerichtete" Beweggründe verschärfend berücksichtigt werden sollen. Bislang gilt dies für "rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische oder sonstige menschenverachtende" Beweggründe.
Die Länder regten zusätzlich an, die Anwendung eines deutschen Strafrechts bei von der Istanbul-Konvention erfassten Gewalttaten gegen Frauen deutsches Strafrecht auch angewandt werden kann, wenn ein ausländischer Täter die Tat im Ausland begeht. Dies soll dann gelten, wenn dieser seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.
Y.Jeong--CPN