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BGH verhandelt über früheres Prämiensparen der Sparkasse Vogtland
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Dienstag (09.00 Uhr) über Zinsänderungsklauseln in früheren Prämiensparverträgen der Sparkasse Vogtland. Nach den Vertragsbedingungen konnte die Sparkasse den jeweiligen Zinssatz täglich ändern und nur per Aushang bekanntgeben. Dagegen geht die Verbraucherzentrale Sachsen mit einer Musterfeststellungsklage vor.
Die Verbraucherzentrale rügt insbesondere, die Zinsen hätten monatlich und nach konkret vereinbarten Regeln angepasst werden müssen. In der Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht Dresden den Verbraucherschützern nur teilweise recht gegeben. (Az: XI ZR 257/21)
X.Cheung--CPN