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Verbraucherschützer kritisieren Gesetzentwurf für Bahngastrechte
Verbraucherschützer werfen der Bundesregierung vor, mit ihrer Reform der Fahrgastrechte bei Bahnunternehmen Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich zu benachteiligen. "Trotz Bahnchaos der letzten Monate hat die Bundesregierung die Chance verpasst, Bahngastrechte zu stärken", erklärte die Vorsitzende des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Ramona Pop, am Donnerstag. "Stattdessen verschlechtert sie das Schutzniveau der Fahrgäste."
Die Bundesregierung muss in diesem Jahr die Regeln für Fahrgastrechte entsprechend einer Reform einer EU-Richtlinie anpassen. Am Mittwoch verabschiedete das Kabinett den entsprechenden Gesetzentwurf. Verbraucherschützer kritisieren die EU-Reform seit langem als Rückschritt bei den Verbraucherrechten, weil sie eine Entbindung der Bahnunternehmen von der Pflicht für Erstattungen in Fällen von nicht selbst verschuldeten Verspätungen etwa wegen Unwettern vorsieht.
Die Bundesregierung will dies laut Gesetzentwurf umsetzen und den Bahnunternehmen die Möglichkeit zugestehen, die Entschädigung gegebenenfalls zu verweigern. "Das wird für Unmut bei den Fahrgästen sorgen und die Gerichte beschäftigen", prognostizierte Pop. Der vzbv hatte gefordert, dass die Bundesregierung im Gegenzug zu dieser Verschlechterung die Regeln für Entschädigungen zugunsten der Verbraucher anpasst.
Pop bekräftigte die Forderung nach Entschädigungen bereits ab 30 Minuten Zugverspätung in Form eines Zehn-Euro-Reisegutscheins. Aktuell werden ab einer Stunde Verspätung 25 Prozent des Ticketpreises erstattet, ab zwei Stunden sind es 50 Prozent. "Der Bundestag hat es nun in der Hand, die Bahngastrechte wieder aufs richtige Gleis zu bringen", erklärte die Verbraucherschützerin.
H.Cho--CPN