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Einen Monat vor Fristende fehlt weiterhin Hälfte der Grundsteuererklärungen
Einen Monat vor Fristende hat sich die Quote bei der Abgabe der Grundsteuererklärung noch immer nicht merklich erhöht. Wie die "Welt am Sonntag" unter Verweis auf das für die Elster-Plattform zuständige Bayerische Landesamt für Steuern berichtete, gingen bislang erst knapp 16 Millionen Erklärungen elektronisch bei den Finanzämtern ein. Das sind gut 44 Prozent. Für die geplante Grundsteuerreform müssen 36 Millionen Immobilien neubewertet werden.
Bis zum 22. Dezember hatte die Quote der elektronisch eingereichten Erklärungen laut Bundesfinanzministerium bei 41,5 Prozent gelegen. Außerdem waren demnach bis dahin 4,7 Prozent der erwarteten Erklärungen auf Papier übermittelt worden. Bei gleich bleibendem Verhältnis von elektronisch und auf Papier eingereichten Erklärungen dürfte insgesamt weiterhin rund die Hälfte fehlen.
Bund und Länder haben die Frist bereits um drei Monate bis zum 31. Januar verlängert - zunächst galt sie bis 31. Oktober. Eine erneute Fristverlängerung schließt die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) aus. "Die Frist zur Abgabe der Erklärungen läuft bis zum 31. Januar 2023. Wir gehen davon aus, dass sich die Abgabequote im Laufe des Januars weiter verbessert", sagte die Vorsitzende der Finanzministerkonferenz der Länder der "Welt am Sonntag".
Der Eigentümerverband Haus & Grund rät dazu, "die Sache nicht bis kurz vor Fristende aufzuschieben, um mögliche Server-Überlastungen zu umgehen". Geschäftsführer Younes Frank Ehrhardt erinnerte an Probleme während der Datenerfassung Anfang Juli. "Bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe der Grundsteuererklärung kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden", warnte er zudem. "Bei Nichtabgabe der Erklärung kann das Finanzamt zudem die Besteuerungsgrundlagen schätzen." In beiden Fällen bleibe die Pflicht zur Abgabe bestehen.
Im Zuge der Grundsteuerreform müssen bundesweit Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Besitzer von Häusern, Wohnungen und Grundstücken müssen für die Erklärung eine Reihe von Daten übermitteln. Die Feststellungserklärung muss in elektronischer Form bei der Finanzverwaltung abgegeben werden. Die Papierform ist in Ausnahmefällen möglich, braucht aber länger.
A.Leibowitz--CPN