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Grüne- und SPD-Minister verteidigen Lieferkettengesetz gegen Kritik
Die für das neue Lieferkettengesetz zuständigen Bundesminister Hubertus Heil (SPD), Robert Habeck (Grüne), Svenja Schulze (SPD) und Steffi Lemke (Grüne) haben die Einführung der Maßnahmen begrüßt und verteidigt. Es sei richtig, die Unternehmen für die Einhaltung der Menschenrechte in die Pflicht zu nehmen, erklärten sie am Donnerstag in einer gemeinsamen Stellungnahme. Die Kritik aus der Wirtschaft hält jedoch an - Unternehmen fürchten zusätzliche Belastungen.
"Unsere wirtschaftliche Stärke muss auf Verantwortung aufbauen - für die Näherin in Bangladesch, die Kleidung für den deutschen Markt produziert, genauso wie für den Minenarbeiter im Kongo, der Rohstoffe für Mobiltelefone abbaut", erklärte Arbeitsminister Heil. "Gleichzeitig ist das Lieferkettengesetz so ausgestaltet, dass die Unternehmen es gut umsetzen können."
"Vom Lieferkettengesetz profitieren die Menschen in den Lieferketten, die Unternehmen und auch die Konsumenten", sagte er zudem den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Denn sie erhalten durch das Gesetz Rechtssicherheit und eine verlässliche Handlungsgrundlage für ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement mit einem noch stärkeren Fokus auf faire Herstellungsbedingungen."
Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) äußerte hingegen Zweifel an der Wirksamkeit des Gesetztes. "So lange nicht alle Länder eine gleichsame Lieferketten-Sorgfalt einführen, wird sich wahrscheinlich nur wenig ändern", sagte der Verbandsvorsitzende Markus Jerger den Funke-Zeitungen. Zugleich drohe ein "Bürokratie-Dschungel" für die Unternehmen.
Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (VBW) forderte eine "sachorientierte und ideologiefreie Diskussion" angesichts des derzeitigen "Krisen-Cocktails". "Schon jetzt sind für viele Unternehmen die hohen Kosten eine schwer zu schulternde Aufgabe", erklärte der VBW-Vorsitzende Bertram Brossard. "Die zusätzliche Belastung durch überbordende Sorgfaltspflichten kommt zur Unzeit."
Unternehmen mit Sitz in Deutschland sind ab dem 1. Januar dazu verpflichtet, auf die Einhaltung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferketten auch im Ausland zu achten. Konkret geht es um Kinderarbeit, Arten der Sklaverei, Arbeitsschutz, aber auch umweltschützende Maßnahmen gegen Boden- und Gewässerverunreinigungen, wenn diese zu Menschenrechtsverletzungen führen.
Betroffene Unternehmen beklagten durch das Gesetz von Anfang an neue bürokratische Lasten. Im Zuge der Energiekrise wurde diese Kritik wieder lauter. Unter anderem die Ampel-Partei FDP forderte daraufhin ein Aussetzen des noch unter der vorherigen Regierung von Union und SPD beschlossenen Lieferkettengesetzes. SPD und Grüne lehnten dies jedoch ab.
Betroffen sind ab 2023 zunächst Unternehmen mit mehr als 3000 in Deutschland Beschäftigten. Ab 2024 sollen die Vorgaben auch für Firmen ab 1000 Beschäftigten gelten. Kleine und mittlere Unternehmen sind explizit ausgenommen. Auf EU-Ebene wird derzeit an einem EU-weiten Gesetz gearbeitet, dass strenger ausfallen dürfte, als das deutsche. "Deutschland leistet mit diesem Gesetz Pionierarbeit für eine gerechtere Globalisierung", erklärte Entwicklungsministerin Schulze.
Im Fokus des Gesetzes stehen die Menschenrechte. Umweltschützer hatten gefordert, dass der Umwelt- und Klimaschutz stärkere Beachtung hätte finden müssen. Umweltministerin Lemke sieht das Lieferkettengesetz dennoch als Erfolg. Es mache den "ökologischen Rucksack eines Produkts sichtbarer und die nachhaltige Praxis von Unternehmen transparenter".
P.Kolisnyk--CPN