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Faeser beharrt im Streit über Vorratsdatenspeicherung auf ihrer Position
Im Koalitionsstreit über die Zukunft der Vorratsdatenspeicherung hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ihre Haltung bekräftigt. Das von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vogeschlagene Quick-Freeze-Verfahren sei "kein Ersatz für die Speicherung von IP-Adressen", sagte sie dem "Handelsblatt" vom Dienstag. Denn wenn keine Daten mehr vorhanden seien, fehle oft der entscheidende Ermittlungsansatz.
Der Europäische Gerichtshof hatte im September die bisherige deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. Das Gesetz, das wegen des anhängigen Gerichtsverfahren seit längerem nicht mehr angewandt wurde, sei nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Die anlasslose Speicherung nur von IP-Adressen für Ermittlungen wäre dem Urteil zufolge aber weiter möglich.
Als Nachfolgereglung schlug Buschmann im Oktober Quick Freeze vor. Dabei sollen die Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden, beim Verdacht einer Straftat Verkehrsdaten zu speichern. Werden die Daten dann für die Ermittlungen gebraucht, sollen sie den jeweiligen Behörden zur Verfügung gestellt werden. Die SPD verlangt hingegen, die IP-Adressen grundsätzlich zu speichern.
Sie werde sich "weiter sehr stark dafür einsetzen, unseren Ermittlungsbehörden die notwendigen Instrumente an die Hand zu geben, um gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder und andere schwere Straftaten vorgehen zu können", sagte Faeser dazu dem "Handelsblatt".
"Ich will keine alten Debatten führen, sondern pragmatisch handeln", betonte sie. "Der Koalitionsvertrag gibt uns den Raum, das, was nach dem EuGH-Urteil zulässig und dringend notwendig ist, auch umzusetzen."
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im September der Speicherung von Telekommunikationsdaten zur Aufklärung von Straftaten in Deutschland enge Grenzen gesetzt, die anlasslose Speicherung nur von IP-Adressen für Ermittlungen aber für vertretbar erklärt. Faeser will den Spielraum nutzen, Buschmann will dagegen das von ihm favorisierte „Quick-Freeze-Verfahren“ notfalls im Koalitionsausschuss durchsetzen. Dabei muss ein Richter im Verdachtsfall zunächst anordnen, dass etwa Verbindungs- und Standortdaten gesichert werden dürfen. Faeser hält das Verfahren für unzureichend.
"Quick-Freeze" sei "kein Ersatz für die Speicherung von IP-Adressen", sagte die SPD-Politikerin. Denn wenn keine Daten mehr vorhanden seien, fehle oft der entscheidende Ermittlungsansatz. „Daher werde ich mich weiter sehr stark dafür einsetzen, unseren Ermittlungsbehörden die notwendigen Instrumente an die Hand zu geben, um gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder und andere schwere Straftaten vorgehen zu können."
M.Anderson--CPN