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Urteil: Allergiemittel darf nicht mit "macht nicht müde" beworben werden
Ein Allergiemittel darf einem Urteil aus Hessen zufolge nicht mit der Aussage "macht nicht müde" beworben werden. Die Aussage ist irreführend, wie das Landgericht Frankfurt am Main am Freitag mitteilte. Grund für die Entscheidung ist, dass in den Fachinformationen Schläfrigkeit und Müdigkeit als mögliche Nebenwirkungen aufgeführt werden. (Az.: 2-06 O 135/26)
Ein Pharmaunternehmen bewarb das Medikament mit den Angaben "Allergietabletten, die nicht müde machen". Diese Werbung war mit dem Hinweis versehen, dass Müdigkeit und Schläfrigkeit in Studien mit vergleichbarer Häufigkeit wie unter Placebo aufgetreten seien.
Ein Verein zur Kontrolle der Pharmaindustrie klagte dagegen und bekam Recht. Weil in den Fachinformationen andere Angaben gemacht würden, sei die Aussage "macht nicht müde" irreführend, entschieden die Richter. Die Werbeaussagen werden auch nicht mit dem Hinweis auf die Studien gestützt. Der bloße Vergleich mit einer Placebogruppe reicht nicht aus. Stattdessen hätte bewiesen werden müssen, dass die Tabletten tatsächlich nicht zu einer Ermüdung führen.
Nähere Angaben zu dem Medikament oder dem Pharmaunternehmen machte das Gericht nicht. Es ging demnach um ein sogenanntes Antihistaminikum zur Bekämpfung allergischer Symptome, etwa bei Heuschnupfen und Nesselsucht.
P.Petrenko--CPN