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Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Lidl wegen Hanfprodukten ein
Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat Ermittlungen wegen bei Lidl verkaufter Hanfprodukte eingestellt. Der Verdacht des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln habe sich "nicht bestätigt", hieß es am Donnerstag zur Begründung. Lidl hatte im August 21 verschiedene Hanfprodukte im Angebot, woraufhin Polizei und Staatsanwaltschaft zunächst Vorermittlungen einleiteten. Nach einem Lidl-Rückruf einiger Produkte wegen eines zu hohen THC-Gehalts wurde dann ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet.
In dem Verfahren ging es nun darum, ob ein Missbrauch der Produkte zu Rauschzwecken überhaupt möglich war. Die Gutachten hätten jedoch ergeben, dass in den untersuchten Produkten ein THC-Gehalt "entweder nicht nachweisbar" war oder die Menge unter den erlaubten 0,2 Prozent lag. "Nach Einschätzung des Sachverständigen war ein Missbrauch zu Rauschzwecken durch Konsum der Produkte entweder gänzlich oder auf Grund der hierzu benötigten Menge praktisch ausgeschlossen", hieß es zur Begründung für die Einstellung des Verfahrens.
Zurückgerufen hatte Lidl unter anderem Kekse, Tee, einen Riegel und Hanföl. Tetrahydrocannabinol (THC) ist eine psychoaktive Substanz, die in Pflanzen der Gattung Hanf (Cannabis) vorkommt. THC wird der Hauptanteil der berauschenden Wirkung zugesprochen. Übersteigt der Anteil in Produkten 0,2 Prozent, würden sie unter das Betäubungsmittelgesetz fallen und rezeptpflichtig sein.
L.K.Baumgartner--CPN