-
"Elon Musk ist ein Genie": Putin äußert sich lobend über US-Tech-Milliardär
-
Trotz KI-Skepsis bei Investoren: Tech-Gigant Samsung meldet Rekord-Quartalsgewinn
-
Keine Änderung bei Euro-Leitzinsen erwartet - EZB-Fokus auf Frankreichs Schuldenkrise
-
Vor Kongresswahlen: US-Notenbank Fed lässt Leitzins unverändert
-
US-Notenbank Fed will weniger oft über Leitzins entscheiden
-
US-Zentralbank Fed lässt Leitzins unverändert
-
Prien verzichtet auf geplante Kürzung beim Elterngeld
-
Cousin von Albert II. von Monaco tot - fahrlässige Tötung vermutet
-
Familienministerium will maximalen Elterngeldbezug doch bei 14 Monaten belassen
-
Dänischer Tierschutzminister will sich für Verbot von "Turbo-Hähnchen" einsetzen
-
Hausdrama nach fehlerhafter Zwangsversteigerung: Fall aus Rangsdorf beigelegt
-
Mercedes will weitere Stellen in Deutschland abbauen
-
DGB-Rentenkommission schlägt verpflichtende betriebliche Altersvorsorge vor
-
Gegenpol zu China und USA: Merz wirbt für neue Wirtschaftsallianz mit Japan
-
Indien: Mobilfunkunternehmen Jio legt nach Rekordbörsengang Kurssprung hin
-
Gegenpol zu China und USA: Merz wirbt in Japan für "Allianz für regelgebundenen Handel"
-
Bundesinstitut zur Unterhaltsreform: Finanzlage Alleinerziehender verbessert
-
Chemiekonzern BASF hebt erneut Gewinnerwartung
-
Südkoreas Chip-Hersteller SK Hynix verbucht erneuten Umsatz- und Gewinnrekord
-
Gewinnmarge von Mercedes' Autosparte im dritten Quartal fast halbiert
Tausende Kläger nehmen Vergleichsangebot der Telekom an
Im Mammutprozess um den dritten Börsengang der Deutschen Telekom haben inzwischen mehrere tausend Klägerinnen und Kläger ein Vergleichsangebot des Konzerns angenommen. Es seien "mehr als 10.000 Vergleichsangebote" unterbreitet worden und "mehr als 60 Prozent aller Kläger" hätten angenommen, teilte die Telekom am Montag mit. Dies treffe unter anderem auf die Erben des Musterklägers zu.
Das Unternehmen hatte vor knapp einem Jahr erklärt, es werde den etwa 16.000 Klägerinnen und Klägern ein Vergleichsangebot unterbreiten. Die Betroffenen sollten demnach die beim dritten Börsengang entstandenen Aktienkosten abzüglich erhaltener Dividenden und zuzüglich anteiliger Prozesszinsen bekommen. Das zuständige Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main empfahl damals den Klägerinnen und Klägern, das Angebot anzunehmen, womit der Rechtsstreit beendet würde.
Die Telekom äußerte am Montag die Hoffnung, "die Vergleichsverfahren zeitnah abschließen zu können". Allerdings gebe es in einigen Fällen Probleme, weil in dem seit Jahren andauernden Verfahren beispielsweise die Anwälte der Kläger ihr Kanzlei aufgegeben haben oder "auf versuchte Kontaktaufnahmen durch die Deutsche Telekom nicht reagieren".
Der Konzern richtete deshalb eine zentrale E-Mail-Adressen für Klägerinnen und Kläger ein, die nicht mehr anwaltlich vertreten werden. Sie können sich unter [email protected] melden und "werden dann umgehend darüber informiert, ob und wenn ja in welchem Umfang eine Vergleichsberechtigung besteht".
In dem Kapitalanleger-Musterverfahren vor dem OLG Frankfurt geht es seit mehr als zehn Jahren um rund 16.000 Kleinaktionäre und -aktionärinnen, die beim dritten Börsengang der Deutschen Telekom AG Geld verloren hatten und sich von dem Unternehmen getäuscht fühlten. Dabei ging es unter anderem um einen Fehler in dem Prospekt, auf dessen Grundlage die Telekom im Jahr 2000 Aktien angeboten hatte. Der Ausgabepreis der Aktie fiel innerhalb weniger Monate stark, viele Menschen verloren Geld. Die Anleger klagten auf Schadenersatz.
St.Ch.Baker--CPN