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Bundesrat billigt zweiten Heizkostenzuschuss für bedürftige Haushalte
Wer Wohngeld oder Bafög bezieht, bekommt wegen der hohen Heizkosten einen zusätzlichen staatlichen Zuschuss. Der Bundesrat billigte am Freitag das bereits vom Bundestag beschlossene Gesetz zum Heizkostenzuschuss. Dessen Höhe richtet sich nach der Größe des Haushalts. Profitieren sollen alle, die in mindestens einem Monat im Zeitraum vom 1. September 2022 bis zum 31. Dezember 2022 wohngeldberechtigt sind.
Auch Bezieher von Bafög und Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen bekommen den neuen Heizkostenzuschuss. Wer alleine lebt, bekommt 415 Euro, für einen Zwei-Personen-Haushalt sind es 540 Euro und für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro. Studenten und Auszubildende, die für mindestens einen Monat in diesem Zeitraum BAföG-Unterstützung oder Ausbildungsbeihilfe erhalten, bekommen einen Zuschuss in Höhe von 345 Euro.
Nach Angaben der Bundesregierung sollen rund 660.000 wohngeldbeziehende Haushalte und über 500.000 weitere Berechtigte die Förderung erhalten. Für den Bundeshaushalt entstehen demnach Mehrkosten in Höhe von geschätzt 551 Millionen Euro. Der Zuschuss soll noch in diesem Jahr ausgezahlt werden. Einen ersten Heizkostenzuschuss hatte es bereits im Rahmen des ersten Entlastungspakets der Bundesregierung gegeben.
P.Schmidt--CPN