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US-Notenbank verkündet Leitzinsentscheidung - Zinspause erwartet
Verbraucherschützer raten zu Ablesen der Gas- und Stromzählerstände
Verbraucherschützer raten dazu, dieser Tage die Zählerstände von Strom und Gas abzulesen und zu notieren. Das könne sinnvoll sein, um gegebenenfalls überhöhte Zahlungen wegen der im letzten Moment gekippten Gasumlage zurückfordern zu können, sagte Udo Sieverding, Energieexperte bei der Verbraucherzentrale in NRW, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vom Samstag.
Die Gasumlage hätte eigentlich zum 1. Oktober eingeführt werden sollen, stieß allerdings auf wachsende Kritik. Erst am Donnerstag verkündete die Bundesregierung nach längerer Diskussion, dass die Umlage doch nicht kommen soll. Am Freitag wurde die Aufhebungsverordnung formal beschlossen, rückwirkend wirksam wird diese erst am kommenden Dienstag.
Nahezu alle Gasversorger hatten für Oktober bereits entsprechende Preisanpassungen vorgenommen. Verbraucherschützer Sieverding rät, zu hohe Abschläge dennoch zunächst zu zahlen. Von Unternehmerseite wurde zugesichert, dass die Rückanpassung rasch geschehen und eventuell zu viel Gezahltes spätestens mit der Jahresabrechnung beglichen werde.
Y.Jeong--CPN