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Schweizer Gericht gibt Lindt im Schoko-Hasen-Streit mit Lidl recht
Die Schweizer Firma Lindt hat in ihrem Heimatland ein Gerichtsverfahren gegen den Discounter Lidl um den Verkauf von in Goldfolie eingewickelten Schokoladenhasen gewonnen. Das Bundesgericht gestand Lindt in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung ein umfassendes Markenrecht an diesem Produkt zu. Lidl muss demnach den Verkauf ähnlich aussehender Schoko-Hasen einstellen und Lagerbestände vernichten.
Die Firma Lindt & Sprüngli hatte 2018 gegen Lidl geklagt: Vom Discounter verkaufte Produkte seien den originalen Lindt-Hasen zum Verwechseln ähnlich. Das Handelsgericht des Kantons Aargau wies die Klage im Jahr 2021 jedoch zunächst ab.
Das oberste Gericht des Landes hob diese Entscheidung nun auf. Auch wenn es Unterschiede zwischen den beiden Produkten gebe, bestehe eindeutig Verwechslungsgefahr, erklärten die Richter. Das Design der Lidl-Hasen sei eindeutig an das der Lindt-Süßigkeit angelehnt.
Lindt geht bereits seit Jahren gegen mutmaßliche Nachahmer seiner Schokoladenhasen vor. Das Unternehmen hatte seinen in Goldfolie eingewickelten sitzenden Schokoladenhasen mit rotem Halsband, Schleife und Glöckchen im Jahr 2000 in der EU und 2001 in Deutschland als Marke eintragen lassen. Sowohl der Bundesgerichtshof (BGH) als auch der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hatten sich schon mehrfach mit dem Hasenstreit befasst.
In 2013 unterlag Lindt allerdings endgültig vor dem BGH. Die Karlsruher Richter entschieden damals, dass in Deutschland nicht nur die Schweizer Firma Lindt in Goldfolie eingewickelte Schokoladenhasen verkaufen darf.
Y.Ponomarenko--CPN