-
Vor Kongresswahlen: US-Notenbank Fed lässt Leitzins unverändert
-
US-Notenbank Fed will weniger oft über Leitzins entscheiden
-
US-Zentralbank Fed lässt Leitzins unverändert
-
Prien verzichtet auf geplante Kürzung beim Elterngeld
-
Cousin von Albert II. von Monaco tot - fahrlässige Tötung vermutet
-
Familienministerium will maximalen Elterngeldbezug doch bei 14 Monaten belassen
-
Dänischer Tierschutzminister will sich für Verbot von "Turbo-Hähnchen" einsetzen
-
Hausdrama nach fehlerhafter Zwangsversteigerung: Fall aus Rangsdorf beigelegt
-
Mercedes will weitere Stellen in Deutschland abbauen
-
DGB-Rentenkommission schlägt verpflichtende betriebliche Altersvorsorge vor
-
Gegenpol zu China und USA: Merz wirbt für neue Wirtschaftsallianz mit Japan
-
Indien: Mobilfunkunternehmen Jio legt nach Rekordbörsengang Kurssprung hin
-
Gegenpol zu China und USA: Merz wirbt in Japan für "Allianz für regelgebundenen Handel"
-
Bundesinstitut zur Unterhaltsreform: Finanzlage Alleinerziehender verbessert
-
Chemiekonzern BASF hebt erneut Gewinnerwartung
-
Südkoreas Chip-Hersteller SK Hynix verbucht erneuten Umsatz- und Gewinnrekord
-
Gewinnmarge von Mercedes' Autosparte im dritten Quartal fast halbiert
-
US-Notenbank verkündet Leitzinsentscheidung - Zinspause erwartet
-
GA-ASI und Saab führen fortgeschrittene Flugtests eines luftgestützten Frühwarnsystems (AEW) an unbemannter MQ-9B durch
-
Studie: Aufweichung von EU-Verbrenner-Aus könnte tausende Jobs kosten
-
Eurojackpot vom 23. Oktober bleibt ohne Hauptgewinner
Europäischer Gerichtshof urteilt zu Verfall und Verjährung von Urlaubsansprüchen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) über Urlaubsansprüche von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Das deutsche Bundesarbeitsgericht hat dem EuGH zwei Probleme vorgelegt. Es geht um die Fragen, ob Urlaubsansprüche bei neu eingetretener Arbeitsunfähigkeit verfallen und ob Urlaubsansprüche grundsätzlich verjähren können. (Az. C-120/21 u.a.)
Zur Verjährung klagte eine ehemalige Bilanzbuchhalterin, die jahrelang nicht alle Urlaubstage nahm. Verfallen ist ihr Anspruch nicht, da das Unternehmen sie nicht dazu aufforderte, Urlaub zu nehmen. Nach deutschem Recht könnte der Anspruch aber nach drei Jahren verjähren. Das Bundesarbeitsgericht will wissen, ob das mit EU-Recht vereinbar wäre.
Zu zwei weiteren Fällen fragt es, ob der Urlaubsanspruch nach 15 Monaten verfallen kann, wenn der Arbeitnehmer in dem Jahr erwerbsunfähig wurde und der Arbeitgeber nicht darauf hinwies, dass der Urlaub genommen werden müsse.
J.Bondarev--CPN