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Anklage im Wirecard-Skandal zur Hauptverhandlung zugelassen
Im Wirecard-Skandal hat das Landgericht München I die Anklage gegen den in Untersuchungshaft sitzenden früheren Unternehmenschef Markus Braun unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen. Braun und zwei weitere ranghohe Ex-Manager des insolventen Zahlungsdienstleisters müssen sich damit wegen unrichtiger Darstellung, Marktmanipulation, Untreue und gewerbsmäßigen Bandenbetrugs vor Gericht verantworten, wie das Oberlandesgericht München am Mittwoch mitteilte. Termine für den Prozess stehen allerdings noch nicht fest.
Die Wirecard-Chefetage soll über Jahre Scheingeschäfte in Milliardenhöhe verbucht haben, um das damals im Dax gelistete Unternehmen über Wasser zu halten und Kredite zu erschwindeln. Es handelt sich um einen der größten Wirtschaftsskandale der deutschen Geschichte. Neben Braun sind der frühere Wirecard-Buchhaltungschef Stephan Freiherr von E. und der frühere Chef eines Wirecard-Unternehmens in Dubai, Oliver B., angeklagt. Untergetaucht ist der ebenfalls schwer beschuldigte frühere Wirecard-Vorstand Jan Marsalek.
Der bevorstehende Prozess dürfte komplex und langwierig werden. Für ihre Anklage hatte die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben 340 Firmen, 450 Personen und über 1100 Bankverbindungen als relevant erkannt und überprüft.
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft erfanden die Beschuldigten äußerst ertragreiche Geschäfte, damit Wirecard als überaus erfolgreiches Unternehmen wahrgenommen werde. Ausgewiesene Erlöse hätten gar nicht existiert. Die Konzernabschlüsse der Jahre 2015 bis 2018 seien falsch gewesen und hätten die Verhältnisse des Konzerns unrichtig wiedergegeben.
C.Peyronnet--CPN