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FDP zeigt sich zufrieden mit Gesetzentwurf zum Bürgergeld
Die FDP hat sich zufrieden mit dem Gesetzentwurf zum Bürgergeld gezeigt, der am Mittwoch im Bundeskabinett beraten werden soll. Anders als bislang diskutiert solle es nun doch von Anfang an die Möglichkeit von Sanktionen geben, sagte Parlamentsgeschäftsführer Johannes Vogel am Dienstag in Berlin. Es bleibe beim Prinzip des "Förderns und Forderns", sagte der Liberale. "Das Bürgergeld ist kein bedingungsloses Grundeinkommen."
Nach Vogels Angaben sollen auch in der so genannten Vertrauenszeit Abzüge vom Regelsatz verhängt werden können, wenn ein Leistungsbezieher Termine beim Jobcenter nicht wahrnimmt. Bislang hatte es geheißen, in der sechsmonatigen Vertrauenszeit solle es keine Sanktionen geben. Nach Ablauf der sechs Monate solle es dann wieder Sanktionen in der Höhe geben, die das Bundesverfassungsgericht zugelassen habe - also 30 Prozent.
Vogel zeigte sich zudem zufrieden mit der geplanten Anhebung des Regelsatzes um rund 50 Euro. "Es bleibt bei der fairen Systematik der Regelsatzberechnung", sagte der FDP-Politiker. Die Erhöhung werde künftig aber früher vorgenommen. Bislang habe es bis zu eineinhalb Jahre bis zur Anpassung an die Inflation gedauert. Das sei zu lange und stelle die Menschen vor "existenzielle Herausforderungen".
Nach Vogels Worten werden mit dem neuen Bürgergeld zudem die Zuverdienstmöglichkeiten ausgeweitet. Schülerinnen und Schüler aus Hartz-IV-Haushalten sollten ihre Einnahmen aus einem Job künftig anders als bisher komplett behalten können. Auch für die anderen Bezieher solle es bessere Zugverdienstmöglichkeiten geben.
Das Bundeskabinett will den Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Mittwoch auf den Weg bringen. Zu dem Vorhaben gehören auch Anreize, sich wieder Beschäftigung zu suchen - wie das so genannte Weiterbildungsgeld. Die Neuregelung soll Anfang kommenden Jahres in Kraft treten.
C.Smith--CPN