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Kabinett verabschiedet Energieeinsparverordnungen
Ab dem 1. September gelten in Deutschland zahlreiche Maßnahmen zum Energiesparen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch die entsprechende Verordnung, die etwa vorsieht, dass Einzelhändler die Türen ihrer Geschäfte geschlossen halten, Leuchtreklame ab 22.00 Uhr untersagt ist und Denkmäler nicht angestrahlt werden. Eine zweite Verordnung mit mittelfristig wirksamen Maßnahmen soll am 1. Oktober folgen.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagte nach der Kabinettssitzung, mit den Maßnahmen könnten zwei bis zweieinhalb Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland eingespart werden. Das sei "nicht so viel, als dass wir uns zurücklehnen können". Das Einsparziel der Bundesregierung im Winter lautet 20 Prozent.
Die erste Energiesparverordnung soll ab dem 1. September sechs Monate lang gelten. Die zweite Verordnung soll ab Oktober zwei Jahre lang gültig sein - vorgesehen ist etwa die Pflicht für Wohnungseigentümer zu einer jährlichen Heizungsprüfung und zum Austausch ineffizienter Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizungen.
T.Morelli--CPN