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Kabinett berät über Verordnungen zum Energiesparen
Das Kabinett befasst sich am Mittwoch (ab 11.00 Uhr) mit zwei Verordnungen zum kurzfristigen und mittelfristigen Energiesparen. Schon am 1. September sollen die ersten Vorschriften in Kraft treten: Einzelhändler sollen die Türen ihrer Geschäfte geschlossen halten, Werbung soll nachts nicht leuchten, Denkmäler sollen nicht angestrahlt, private Schwimmbäder nicht mehr mit Strom oder Gas beheizt werden. Am Arbeitsplatz soll es höchstens 19 Grad warm sein.
Diese Verordnung soll sechs Monate lang gelten. Die zweite Verordnung soll zwei Jahre lang gültig sein; vorgesehen ist etwa die Pflicht für Wohnungseigentümer zu einer jährlichen Heizungsprüfung und zum Austausch ineffizienter Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizungen. Diese Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrats und soll am 1. Oktober in Kraft treten.
Ch.Lefebvre--CPN