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China erteilt Online-Gigant Shein Genehmigung für Börsengang in Hongkong
Der Online-Versandhändler Shein kann in Hongkong an die Börse gehen. Die chinesische Marktaufsichtsbehörde CSRC genehmigte nach eigenen Angaben am Freitag den Antrag der Plattform, dort bis zu 341,6 Millionen Anteile zu verkaufen. Shein hatte in der Vergangenheit erwogen, in New York oder London an die Börse zu gehen.
Das Unternehmen wurde 2012 in China gegründet und hat seinen Sitz seit 2021 in Singapur. Der Online-Händler ist mit seinem Geschäftsmodell, Kleidung und andere Waren billig zu produzieren und zu Schnäppchenpreisen direkt zu vertreiben, weltweit erfolgreich. Die Kritik an Shein ist jedoch groß, die Vorwürfe reichen von systematischem Plagiieren über eine katastrophale Umweltbilanz bis hin zu Zwangsarbeit. Die meisten von Sheins Fabriken sind in China angesiedelt.
Im Vergleich zu anderen sogenannten Fast-Fashion-Anbietern hebt sich das Unternehmen durch die Geschwindigkeit ab, mit der es neue Produkte auf den Markt bringen kann. Der Gesamtwert der Exporte belief sich 2025 auf mehr als 100 Milliarden Yuan, umgerechnet etwa 12,9 Milliarden Euro. Inzwischen verkauft Shein seine Produkte in mehr als 150 Länder, in Europa hat Shein etwa 130 Millionen Nutzerinnen und Nutzer.
Im November war Shein in Frankreich wegen des Verkaufs von Sexpuppen mit kindlichen Zügen massiv unter Druck geraten. Im Januar leitete auch die EU-Kommission Ermittlungen im Rahmen des EU-Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) gegen Shein ein. Mit dem Gesetz nimmt die EU große Internetplattformen in die Pflicht, verbotene Inhalte zu entfernen.
Y.Ibrahim--CPN