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Bericht: Energiesparplan sieht ab September Reihe von Verboten vor
Die von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bereits angekündigte Verordnung zum Energiesparen sieht einem Bericht der "Bild"-Zeitung zufolge eine Reihe von Verboten ab September vor. Einzelhändler etwa dürften die Türen ihrer Geschäfte nicht dauerhaft offenhalten, nachts beleuchtete Werbung solle verboten werden, zitierte die Zeitung am Freitag aus dem Verordnungsentwurf. Private Schwimmbecken sollen nicht mehr mit Gas oder Strom beheizt werden dürfen; für Pools in Hotels, Schwimmbädern oder Rehazentren gelte das nicht.
In öffentlichen Gebäuden sollen Gemeinschaftsflächen wie Eingangsräume oder Flure nicht mehr beheizt werden; ausgenommen sind Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Kindertagesstätten. In Arbeitsräumen in öffentlichen Gebäuden soll laut Verordnung nur noch bis auf bestimmte Maximalwerte geheizt werden dürfen, wie die "Bild" weiter berichtete: Für "körperlich leichte und überwiegend im Sitzen ausgeübte Tätigkeiten" seien dies 19 Grad Celsius, für "körperlich schwere Tätigkeiten" zwölf Grad.
Habeck hatte die Energiesparverordnung Mitte August angekündigt und auch erste Einzelheiten genannt, etwa die 19-Grad-Regel in öffentlichen Liegenschaften. Die Verordnung mit einer Gültigkeit von sechs Monaten soll laut Wirtschaftsministerium direkt vom Bundeskabinett ohne Beteiligung des Bundestags oder Bundesrats beschlossen werden und zum 1. September in Kraft treten.
Im August war der Gas-Notfallplan der EU in Kraft getreten. Die Mitgliedsländer sollen demnach ab Anfang August bis März kommenden Jahres 15 Prozent Gas einsparen - verglichen mit dem Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre dieser Periode. Wie die 27 EU-Länder dies tun, bleibt ihnen selbst überlassen. Das deutsche Einsparziel lautet 20 Prozent.
L.K.Baumgartner--CPN