-
Familienministerium will maximalen Elterngeldbezug doch bei 14 Monaten belassen
-
Dänischer Tierschutzminister will sich für Verbot von "Turbo-Hähnchen" einsetzen
-
Hausdrama nach fehlerhafter Zwangsversteigerung: Fall aus Rangsdorf beigelegt
-
Mercedes will weitere Stellen in Deutschland abbauen
-
DGB-Rentenkommission schlägt verpflichtende betriebliche Altersvorsorge vor
-
Gegenpol zu China und USA: Merz wirbt für neue Wirtschaftsallianz mit Japan
-
Indien: Mobilfunkunternehmen Jio legt nach Rekordbörsengang Kurssprung hin
-
Gegenpol zu China und USA: Merz wirbt in Japan für "Allianz für regelgebundenen Handel"
-
Bundesinstitut zur Unterhaltsreform: Finanzlage Alleinerziehender verbessert
-
Chemiekonzern BASF hebt erneut Gewinnerwartung
-
Südkoreas Chip-Hersteller SK Hynix verbucht erneuten Umsatz- und Gewinnrekord
-
Gewinnmarge von Mercedes' Autosparte im dritten Quartal fast halbiert
-
US-Notenbank verkündet Leitzinsentscheidung - Zinspause erwartet
-
Studie: Aufweichung von EU-Verbrenner-Aus könnte tausende Jobs kosten
-
Eurojackpot vom 23. Oktober bleibt ohne Hauptgewinner
-
Bitcoin fällt vor Fed-Entscheidung unter 80.000 Dollar
-
Fed entscheidet am Mittwoch über den US-Leitzins
-
Suche nach Atom-Endlager konzentriert sich auf fünf Prozent der Bundesfläche
-
Rechtsstreit zwischen Künast und Facebook: Karlsruhe wendet sich an EuGH
Bundestag beschließt Recht auf Reparatur
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig ein Recht auf Reparatur bei Geräten wie Smartphones, Waschmaschinen und Kühlschränken haben. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend den von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf. Er sieht vor, dass Hersteller künftig verpflichtet werden, bestimmte Produkte mehrere Jahre zu einem "angemessenen" Preis zu reparieren.
Bisher haben Verbraucherinnen und Verbraucher nur im Rahmen des zweijährigen Gewährleistungsrechts Anspruch auf Reparatur. Das Recht auf Reparatur soll nun für alle Produkte gelten, für die Hersteller bereits nach derzeitiger Rechtslage Ersatzteile für eine bestimmte Zeit vorrätig halten müssen. Das sind etwa Handys und Tablets, Kühlschränke und Trockner.
Das Gesetz soll auch dazu motivieren, sich im Zweifel für eine Reparatur zu entscheiden: Wer ein fehlerhaftes Produkt innerhalb der Gewährleistungsfirst von zwei Jahren reparieren lässt, für den verlängert sich diese Frist um zwölf Monate auf dann drei Jahre. Dies gilt für alle Verbrauchsgüter, nicht nur für die im Gesetz genannten Geräte.
Außerdem sollen Hersteller künftig nicht mehr verhindern dürfen, dass ein Gerät überhaupt repariert werden kann - etwa durch den Einbau einer Software. Auch sollen sie nicht mehr vorschreiben dürfen, dass nur Original-Ersatzteile benutzt werden dürfen.
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hatte den Gesetzentwurf bei der Vorlage kritisiert, weil Formulierungen unklar und Vorgaben in der Praxis kaum umzusetzen seien. So ist nicht klar, was ein "angemessener Preis" für eine Reparatur ist. Das moniert auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), er schlug in einer Stellungnahme Anfang Juni einen Kriterienkatalog für die Bestimmung von Ersatzteilpreisen und eine Höchstlieferfrist für eine Reparatur von fünf Tagen vor. Er verwies auf Umfragen, wonach Reparaturkosten von mehr als 30 bis 40 Prozent des Neukaufpreises sowie lange Reparaturzeiten Verbraucher von einer Reparatur abschrecken.
A.Leibowitz--CPN