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Bundesverfassungsgericht verhandelt über Sonderkündigungsrecht für Kabelanschluss
Das vorübergehend eingeführte Sonderkündigungsrecht für Kabelfernsehverträge beschäftigt das Bundesverfassungsgericht. Es verhandelt am Dienstag (10.00 Uhr) in Karlsruhe über die Beschwerden dreier Telekommunikationsunternehmen dagegen. Vermieter können die Kosten für den Kabelanschluss in einem Mehrfamilienhaus seit einigen Jahren nicht mehr auf die Mieter umlegen. Darum durften sie Sammelverträge mit Kabelnetzbetreibern bis Ende Juni 2024 ohne Frist kündigen und mussten keine Entschädigung zahlen. (Az. 1 BvR 1803/22 u.a.)
Drei betroffene Unternehmen aus dem Bereich Telekommunikation wandten sich an das Gericht. Sie versorgen Wohnungen mit Fernsehen und betreiben dazu hausinterne Verteilernetze. Durch das Sonderkündigungsrecht sehen sie das Eigentumsrecht und die Berufsfreiheit verletzt. Ein Urteil wird für Dienstag noch nicht erwartet. Meist fällt es einige Monate nach der Verhandlung.
D.Philippon--CPN