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Bundesarbeitsgericht verhandelt über Corona-Quarantäne im Urlaub
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt verhandelt am Dienstag (10.00 Uhr) über die Anrechnung von Quarantänezeiten auf den Jahresurlaub. Ein Schlosser hatte im Oktober 2020 laut Dienstplan acht Tage Urlaub, wurde aber in der Zeit wegen des Kontakts zu einem Coronainfizierten von der Stadt in häusliche Isolation geschickt. Sein Arbeitgeber weigerte sich, ihm die Urlaubstage wieder gutzuschreiben.
Deswegen zog der Schlosser vor Gericht. Er argumentiert damit, dass eine angeordnete Quarantäne hier einer eigenen Erkrankung gleichzusetzen sei, da er sich deswegen ebenfalls im Urlaub nicht habe erholen können. Vor dem nordrhein-westfälischen Landesarbeitsgericht in Hamm hatte seine Klage Erfolg. Daraufhin zog die Firma vor das Bundesarbeitsgericht.
D.Philippon--CPN