-
Prien verzichtet auf geplante Kürzung beim Elterngeld
-
Cousin von Albert II. von Monaco tot - fahrlässige Tötung vermutet
-
Familienministerium will maximalen Elterngeldbezug doch bei 14 Monaten belassen
-
Dänischer Tierschutzminister will sich für Verbot von "Turbo-Hähnchen" einsetzen
-
Hausdrama nach fehlerhafter Zwangsversteigerung: Fall aus Rangsdorf beigelegt
-
Mercedes will weitere Stellen in Deutschland abbauen
-
DGB-Rentenkommission schlägt verpflichtende betriebliche Altersvorsorge vor
-
Gegenpol zu China und USA: Merz wirbt für neue Wirtschaftsallianz mit Japan
-
Indien: Mobilfunkunternehmen Jio legt nach Rekordbörsengang Kurssprung hin
-
Gegenpol zu China und USA: Merz wirbt in Japan für "Allianz für regelgebundenen Handel"
-
Bundesinstitut zur Unterhaltsreform: Finanzlage Alleinerziehender verbessert
-
Chemiekonzern BASF hebt erneut Gewinnerwartung
-
Südkoreas Chip-Hersteller SK Hynix verbucht erneuten Umsatz- und Gewinnrekord
-
Gewinnmarge von Mercedes' Autosparte im dritten Quartal fast halbiert
-
US-Notenbank verkündet Leitzinsentscheidung - Zinspause erwartet
-
GA-ASI und Saab führen fortgeschrittene Flugtests eines luftgestützten Frühwarnsystems (AEW) an unbemannter MQ-9B durch
-
Studie: Aufweichung von EU-Verbrenner-Aus könnte tausende Jobs kosten
-
Eurojackpot vom 23. Oktober bleibt ohne Hauptgewinner
-
Bitcoin fällt vor Fed-Entscheidung unter 80.000 Dollar
-
Fed entscheidet am Mittwoch über den US-Leitzins
737-MAX-Abstürze: Boeing muss Fluggesellschaft LOT keinen Einnahmeausfall bezahlen
Im Fall von zwei tödlichen Flugzeugabstürzen aus den Jahren 2018 und 2019 von Boeing-Maschinen des Typs 737 MAX hat ein US-Gericht über Haftungsfragen entschieden. Wie das Gericht in Seattle im US-Bundesstaat Washington am Freitag (Ortszeit) urteilte, kann der US-Flugzeugbauer Boeing nicht für Einnahmeausfälle der polnischen Fluglinie LOT haftbar gemacht werden, nachdem deren 737-MAX-Maschinen in Folge der Abstürze für 20 Monate am Boden bleiben mussten.
Hintergrund sind zwei Abstürze des Flugzeugmodells von Boeing: 2018 war eine 737-MAX-Maschine der Fluggesellschaft Lion Air abgestürzt, 2019 ein entsprechendes Flugzeug von Ethiopian Airlines. Insgesamt waren dabei 346 Menschen ums Leben gekommen. Im Anschluss hatte Boeing eingeräumt, ein fehlerhaftes Flugstabilisierungsprogramm verbaut zu haben, das zu den Abstürzen beigetragen habe.
Wegen des Fehlers hatte die US-Luftfahrtbehörde angeordnet, alle 737-MAX-Maschinen am Boden zu belassen, und zwar von März 2019 bis November 2020. Vor Gericht hatte die Fluggesellschaft LOT Einnahmeausfälle für diesen Zeitraum in Höhe von 250 Millionen Dollar (umgerechnet 215 Millionen Euro) geltend gemacht und das mit angeblichen "vorsätzlichen und fahrlässig falschen Darstellungen" Boeings begründet.
Nach dem Urteil teilte die Airline in einer Erklärung gegenüber der Nachrichtenagentur AFP mit, weitere rechtliche Schritte gegen den Flugzeugbauer zu prüfen. Boeing wiederum erklärte, sich über das "Urteil der Geschworenen zu unseren Gunsten" zu freuen.
Darüber hinaus sieht sich der Flugzeugbauer mit dutzenden Klagen von Angehörigen von Absturzopfern konfrontiert, von denen die überwiegende Mehrheit bereits außergerichtlich beigelegt wurde. Erst in diesem Monat hatte aber ein US-Gericht der Familie einer damals 24-jährigen US-Bürgerin 49,5 Millionen Dollar (umgerechnet 42,6 Millionen Euro) Schadenersatz zugesprochen, die beim Absturz der Ethiopian Airlines-Maschine im März 2019 ums Leben gekommen war.
Ch.Lefebvre--CPN