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BGH verhandelt über Maklerprovision für Ein- oder Zweifamilienhaus
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Donnerstag (09.00 Uhr) über eine Maklerprovision. In dem Fall aus Berlin wurde die Immobilie als Zweifamilienhaus vermarktet und verkauft. Der Käufer will aber mit seiner Familie allein dort wohnen - was er dem Makler erst nach Abschluss des online geschlossenen Vertrags mitteilte. Die Frage ist, wie viel Provision er zahlen muss. (Az. I ZR 111/25)
Für die Vermittlung von Einfamilienhäusern gilt der sogenannte Halbteilungsgrundsatz. Demnach bezahlen Käufer und Verkäufer je die Hälfte der Provision. Beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses muss der Verkäufer dagegen nicht zahlen. Im Berliner Fall verlangte der Makler vom Käufer sechs Prozent des Kaufpreises als Provision, die dieser nicht entrichten wollte. Der Makler klagte und hatte vor dem Kammergericht Erfolg. Nun prüft der BGH dessen Urteil.
A.Agostinelli--CPN