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Bund unterstützt Sanierung kommunaler Sportstätten
Der Bund fördert die Sanierung von 314 kommunalen Sportstätten mit insgesamt 333 Millionen Euro. Der Haushaltsausschuss des Bundestages beschloss in seiner Sitzung vom Mittwoch die Förderung mit Mitteln aus dem Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten". Aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität stehen dafür 333 Millionen Euro zur Verfügung. Im Mittelpunkt des Bundesprogramms steht eine nachhaltige Sanierung der Einrichtungen.
Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) begrüßte den Beschluss der Bundestags-Haushälter am Donnerstag. "Damit schaffen wir die Grundlage, um Städte und Gemeinden bei der dringend notwendigen Sanierung und Modernisierung ihrer Sportstätten wirksam zu unterstützen", erklärte Hubertz. So werde sichergestellt, "dass gute Bedingungen für den Breiten- und Vereinssport auch langfristig erhalten bleiben - auf dem Platz, in der Halle und im Schwimmbad". Sportstätten seien weit mehr als Orte der Bewegung: "Sie sind Treffpunkte, fördern den gesellschaftlichen Zusammenhalt und stärken das Miteinander vor Ort".
Gebäude und Anlagen müssen nach den Vorgaben des Bundesprogramms nach einer Sanierung definierte energetische Standards erfüllen. Freibäder sollen möglichst klimaneutral betrieben werden können. Auch bei der Sanierung von Sport-Freianlagen gelten klare ökologische Vorgaben: Werden Kunstrasenplätze erneuert, müssen recycelbare nachhaltige Materialien verwendet werden. Kunstrasensysteme mit synthetischen Füllstoffen sind von der Förderung ausgeschlossen.
A.Levy--CPN