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Europäischer Gerichtshof urteilt über auslaufendes bayerisches Familiengeld
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) über das auslaufende bayerische Familiengeld. Die EU-Kommission verklagte Deutschland im Jahr 2024. Sie bemängelt, dass bestimmte Arbeitnehmer aus anderen EU-Ländern diskriminiert wurden. Die vom Freistaat gezahlten Leistungen waren geringer, wenn die Kinder in einem Land mit niedrigeren Lebenshaltungskosten lebten. (Az. C-642/24)
Inzwischen ist das bayerische Familiengeld abgeschafft. Es wird nur noch für Kinder gezahlt, die vor 2025 geboren wurden und höchstens 36 Monate alt sind. In einem ähnlichen Fall entschied der EuGH 2022, dass EU-Staaten Kindergeld und andere Familienleistungen einheitlich gewähren müssen. Damals ging es um Regelungen aus Österreich.
Y.Uduike--CPN