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Kartellamt ermittelt wegen erster Verstöße gegen neue Spritpreisregel
Das Bundeskartellamt hat wegen erster Verstöße gegen die neue Spritpreisregel, wonach Tankstellenbetreiber nur noch einmal täglich um 12.00 Uhr die Benzinpreise anheben dürfen, Ermittlungen eingeleitet. Es gehe dabei vor allem um Uhrzeitverstöße, also verspätete Preiserhöhungen, bestätigte ein Kartellamtssprecher gegen "Bild" (Mittwochsausgabe). Die Einhaltung der Regel werde "automatisiert und lückenlos anhand der Echtzeitdaten der Markttransparenzstelle überwacht".
Verstöße würden "systematisch erfasst" und an die zuständigen Landesbehörden weitergeleitet, sagte der Sprecher. Bei den Fällen handele es sich vor allem um "Anpassungsschwierigkeiten technischer Art". Viele Verstöße seien nur "sehr knapp" an der erlaubten Zeit vorbeigegangen.
Der Sprecher betonte, das Bundeskartellamt habe zur Überwachung des neuen Preisgesetzes ein neues Team zusammengestellt, das die Preisentwicklung "mit hoher Priorität" überprüfe. "Ein bloßer Preisanstieg begründet noch keinen Kartellrechtsverstoß", sagte der Sprecher. Entscheidend sei, ob sich Preise durch den Ölmarkt erklären lassen oder Wettbewerbsprobleme vorliegen.
Die Tankstellen dürfen seit vergangenem Mittwoch die Spritpreise nur noch einmal am Tag um 12.00 Uhr anheben. Die Regeländerung für Tankstellen war zentraler Bestandteil eines ersten Maßnahmenpakets der Bundesregierung in der Energiekrise. Die Spritpreis-Taskforce hatte vor Ostern weitere Maßnahmen und insbesondere teure Entlastungen wie Steuersenkungen oder einen Preisdeckel für Sprit zunächst ausgeschlossen. Zunächst solle die Lage weiter beobachtet werden und die Bundesregierung solle weitere Schritte prüfen, hieß es.
A.Levy--CPN