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Justizministerin Hubig fordert Entkriminalisierung des Schwarzfahrens
Angesichts überlasteter Gerichte und Gefängnisse plädiert Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) für ein Ende der strafrechtlichen Verfolgung des Schwarzfahrens. "Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe für eine Entkriminalisierung", sagte Hubig der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vom Dienstag. "Die Verfahren binden viele Ressourcen in der Justiz, die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten."
Hubig stellte den Sinn der bisherigen Praxis von Ersatzfreiheitsstrafen für Menschen infrage, die Strafgelder für Schwarzfahren nicht zahlen können. "Gehören Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können und schließlich mit einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis landen, wirklich dorthin?", fragte die Ministerin. Sie verwies darauf, dass die schwarz-rote Koalition vereinbart habe, das Strafrecht zu modernisieren. "Das heißt für mich auch, dass wir die Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens neu bewerten müssen."
Fahren ohne Fahrschein gilt als Erschleichen von Leistungen und ist damit nach Strafgesetzbuch Paragraf 265a eine Straftat. Laut polizeilicher Kriminalstatistik gab es dem Bericht zufolge 2024 mehr als 144.000 Fälle, in denen die Polizei tätig wurde.
Über die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens war in den vergangenen Jahren immer wieder diskutiert worden. In der Ampel-Koalition hatte sich der damalige Justizminister Marco Buschmann (FDP) dafür ausgesprochen, Schwarzfahren zu einer bloßen Ordnungswidrigkeit zu machen. 2022 gab es auch einen gemeinsamen Beschluss mit den Länderjustizministern zur Entkriminalisierung.
M.Davis--CPN