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Bundesverfassungsgericht darf Manuskript zu Fachgespräch geheim halten
Ein von dem Portal FragDenStaat unterstützter Kläger ist vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe mit dem Versuch gescheitert, ein Vortragsmanuskript eines Fachgesprächs des Bundesverfassungsgerichts zu bekommen. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz bestehe der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn die notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen beeinträchtigt würde, entschieden die Verwaltungsrichter in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Dies sei bei diesem Fachgespräch der Fall gewesen. Außerdem sei das Manuskript des Vortrags urheberrechtlich geschützt.
Der Vortrag fand demnach am 19. Juni 2023 im Rahmen eines Fachgesprächs zwischen einer Delegation des Bundesverfassungsgerichts und einer Delegation des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte statt. Ein Richter des Bundesverfassungsgerichts habe zum Thema Informationszugangsrechte einen Einführungsvortrag gehalten - das Manuskript davon wollte der Kläger. Das Portal FragDenStaat, das die Klage unterstützte, versteht sich als Anlaufstelle für Informationsfreiheit.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es ist Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg möglich. Grundsätzlich hält das Verwaltungsgericht das Bundsverfassungsgericht in dem Fall für zur Information verpflichtet. Im konkreten Fall habe aber das Gespräch vertraulich stattfinden müssen. Ohne einen persönlichen Austausch bestünde die Gefahr, dass die Gerichte Konflikte durch Entscheidungen austrügen, was zu einer Krise im Europäischen Verfassungsgerichtsverbund führen könne. Deshalb bestehe für den Kläger kein Anspruch auf Informationszugang.
Das Manuskript sei außerdem urheberrechtlich geschützt, da der vortragende Richter des Bundesverfassungsgerichts ihn freiwillig und nicht in Erfüllung seiner Dienstpflichten gehalten habe. Deshalb könne nicht davon ausgegangen werden, dass er das Erstveröffentlichungsrecht auf seinen Dienstherrn übertragen habe.
Y.Ibrahim--CPN