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Bundesverfassungsgericht urteilt über Kindergeld für Nicht-EU-Ausländer
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlicht am Mittwoch (09.30 Uhr) eine Entscheidung über Kindergeld für in Deutschland lebende und nicht aus der Europäischen Union stammende Ausländer. Der Anspruch ist abhängig von der Art des Aufenthaltstitels. Das niedersächsische Finanzgericht in Hannover hält dies für unvereinbar mit dem Grundgesetz und legte die Frage dem Verfassungsgericht vor. (Az. 2 BvL 9/14 u.a.)
Konkret geht es um die Frage, ob die Regelung in der Fassung von 2006 gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz verstößt. 2004 entschied das Verfassungsgericht bereits, dass die Regelung von 1993 verfassungswidrig war. Inzwischen wurde sie allerdings einige Male geändert.
Y.Uduike--CPN