-
Vor Kongresswahlen: US-Notenbank Fed lässt Leitzins unverändert
-
US-Notenbank Fed will weniger oft über Leitzins entscheiden
-
US-Zentralbank Fed lässt Leitzins unverändert
-
Prien verzichtet auf geplante Kürzung beim Elterngeld
-
Cousin von Albert II. von Monaco tot - fahrlässige Tötung vermutet
-
Familienministerium will maximalen Elterngeldbezug doch bei 14 Monaten belassen
-
Dänischer Tierschutzminister will sich für Verbot von "Turbo-Hähnchen" einsetzen
-
Hausdrama nach fehlerhafter Zwangsversteigerung: Fall aus Rangsdorf beigelegt
-
Mercedes will weitere Stellen in Deutschland abbauen
-
DGB-Rentenkommission schlägt verpflichtende betriebliche Altersvorsorge vor
-
Gegenpol zu China und USA: Merz wirbt für neue Wirtschaftsallianz mit Japan
-
Indien: Mobilfunkunternehmen Jio legt nach Rekordbörsengang Kurssprung hin
-
Gegenpol zu China und USA: Merz wirbt in Japan für "Allianz für regelgebundenen Handel"
-
Bundesinstitut zur Unterhaltsreform: Finanzlage Alleinerziehender verbessert
-
Chemiekonzern BASF hebt erneut Gewinnerwartung
-
Südkoreas Chip-Hersteller SK Hynix verbucht erneuten Umsatz- und Gewinnrekord
-
Gewinnmarge von Mercedes' Autosparte im dritten Quartal fast halbiert
-
US-Notenbank verkündet Leitzinsentscheidung - Zinspause erwartet
BGH entscheidet über Alterskontrolle bei Kauf von leeren Tanks für E-Zigaretten
Um den Jugendschutz beim Verkauf von Zubehör für E-Zigaretten geht es am Mittwoch (08.45) Uhr am Bundesgerichtshof. Dieser entscheidet, ob Verkäufer das Alter ihrer Kunden kontrollieren müssen. Geklagt hat ein Händler gegen einen anderen. Beide verkaufen Ersatzteile für E-Zigaretten, darunter leere Tanks, die mit Flüssigkeit zum Verdampfen befüllt werden können. (Az. I ZR 106/25)
Der Kläger bestellte bei dem beklagten Händler einen Ersatztank und stellte fest, dass weder bei der Bestellung noch bei der Lieferung das Alter überprüft wurde. Er sieht das als Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz und zog vor Gericht. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass elektronische Zigaretten und "deren Behältnisse" nicht an Kinder und Jugendliche verkauft werden dürfen. Die Frage ist, ob Ersatztanks darunter fallen.
M.García--CPN