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US-Notenbank verkündet Leitzinsentscheidung - Zinspause erwartet
Klage Marokkos gegen deutsche Medien wegen Artikeln zu Spionageverdacht scheitert
Ausländische Staaten können von deutschen Medien nicht verlangen, bestimmte Artikel nicht zu schreiben. Eine Klage Marokkos gegen deutsche Zeitungen scheiterte am Dienstag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. "Ein Staat hat weder eine persönliche Ehre, noch ist er Träger des allgemeinen Persönlichkeitsrechts", sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters. (Az. VI ZR 415/23 und VI ZR 416/23)
Marokko wehrte sich gegen Texte von "Zeit Online" und "Süddeutscher Zeitung", in denen es um den Verdacht ging, dass der marokkanische Geheimdienst mithilfe der Spionagesoftware "Pegasus" ausländische Politiker ausgespäht habe. Um die Inhalte der Artikel ging es vor dem BGH nicht. Marokko gibt an, die Spionagesoftware nicht gekauft zu haben. Das Land sieht durch die Artikel sein Ansehen beschädigt. Schon vor dem Oberlandesgericht Hamburg hatten die Klagen aber keinen Erfolg. Nun scheiterten sie auch am BGH.
P.Schmidt--CPN