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Bundesverfassungsgericht urteilt über Verzinsung von Steuerrückerstattung für Akw
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlicht am Freitag (09.30 Uhr) eine Entscheidung über die Verzinsung von Rückzahlungen der Brennelementesteuer. Diese zwischen 2011 und 2016 erhobene Steuer wurde 2017 für rechtswidrig erklärt, weswegen sie den Betreibern von Atomkraftwerken zurückerstattet wurde. Das Hauptzollamt verbot einem Betreiber aber die Verzinsung der Rückerstattung, wogegen er Verfassungsbeschwerde einlegte. (Az. 2 BvR 737/20)
Die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung hatte die Brennelementesteuer noch vor dem Atomausstieg eingeführt. Sie war Teil einer Einigung über die Laufzeitverlängerung für die damals 22 deutschen Atomkraftwerke. Der Energiekonzern Eon klagte vor dem Hamburger Finanzgericht gegen das Gesetz. Die dortigen Richterinnen und Richter legten den Fall daraufhin dem Verfassungsgericht vor. Dieses erklärte die Regelung für nichtig, weil der Bund sie nicht erheben durfte.
H.Müller--CPN