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Werbekampagne: Verbraucherzentrale Hamburg siegt vor Gericht gegen Lidl
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat mit ihrer Klage gegen die Werbekampagne "Sofort dauerhaft 500 Produkte günstiger" der Supermarktkette Lidl vor dem Landgericht Heilbronn Recht bekommen. Die Werbung sei irreführend, urteilte das Gericht am Donnerstag nach Angaben eines Pressesprechers. Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg sagte AFP, das sei "ein gutes Urteil für Verbraucherinnen und Verbraucher". Lidl kann gegen die Entscheidung Berufung einlegen.
Lidl mit Sitz im Kreis Heilbronn hatte ab Mai vergangenen Jahres mit der Aussage "Sofort dauerhaft 500 Produkte günstiger" geworben. Die Verbraucherschützer monierten, das erwecke den Eindruck, dass tatsächlich eine große Zahl an Produkten unmittelbar und dauerhaft im Preis gesenkt wurde. Lidl habe aber keine vollständige und überprüfbare Liste der Produkte geliefert. Das sei für Kundinnen und Kunden intransparent - und rechtlich unzulässig.
Die Verbraucherzentrale Hamburg reichte daher im vergangenen Juli Klage ein. Die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Heilbronn fand am Donnerstag statt. Valet vertrat die Verbraucherzentrale vor Ort. Das Unternehmen hatte im Juli vergangenen Jahres mitgeteilt, es äußere sich grundsätzlich nicht zu gerichtlichen Verfahren.
H.Meyer--CPN