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Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften können dauerhaft virtuell stattfinden
Die in der Corona-Pandemie eingeführte digitale Hauptversammlung von Aktiengesellschaften bleibt. "Die virtuelle Hauptversammlung wird fester Bestandteil des deutschen Aktiengesetzes", erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) am Dienstag. Das entsprechende Gesetz war Anfang Juli vom Bundestag beschlossen worden und tritt ab Mittwoch in Kraft.
"Dreh- und Angelpunkt" der Neuregelung seien die Rechte der Aktionäre, betonte das Justizministerium. So seien Auskunftsrecht, Rederecht, Antragsrecht, Stimmrecht und das Recht zum Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung auch bei der Hauptversammlung im digitalen Raum "uneingeschränkt sichergestellt".
So muss beispielsweise die gesamte Versammlung in Bild und Ton übertragen werden, alle Aktionäre müssen eine Redemöglichkeit haben. Stimmen können elektronisch abgegeben und Anträge gestellt werden. Der Bericht der Geschäftsführung muss den Aktionären sieben Tage vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden, Aktionäre können Fragen und Stellungnahmen bereits im Vorfeld einreichen.
Die Möglichkeit, Hauptversammlungen ausschließlich in virtueller Form abzuhalten, war aufgrund der Corona-Pandemie eingeführt worden. Die Regelung war zunächst zeitlich begrenzt bis zum 31. August. Vor dem Hintergrund "der grundsätzlich positiven Erfahrungen und der fortschreitenden Digitalisierung des Aktienrechts" hatte sich die Ampel-Koalition in ihrem Koalitionsvertrag auf eine Verstetigung geeinigt.
H.Müller--CPN