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Mercosur-Abkommen: Noch keine Entscheidung über vorläufige Anwendung
Nach dem Votum des Europaparlaments für eine juristische Überprüfung des Mercosur-Handelsabkommens herrscht Unklarheit über eine mögliche vorläufige Anwendung. "Wir haben noch keine Entscheidung getroffen", sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in der Nacht zum Freitag nach einem Sondergipfel der EU-Staats- und Regierungschefs in Brüssel. Unter anderen hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) eine vorläufige Anwendung gefordert.
Mit einem solchen Schritt könnte die EU-Kommission das Abkommen in Kraft setzen, bevor das Europaparlament den Vertrag ratifiziert hat. Hintergrund ist eine Entscheidung des Europaparlaments: Die Abgeordneten stimmten am Mittwoch mit knapper Mehrheit dafür, das Abkommen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Die juristische Prüfung dürfte die Ratifizierung um mehr als ein Jahr verzögern.
Die Möglichkeit einer vorläufigen Anwendung ist im Abkommen vorgesehen. Sie ist möglich, sobald einer der südamerikanischen Handelspartner das Abkommen ratifiziert hat. "Wir werden bereit sein, wenn sie bereit sind", versprach von der Leyen in Brüssel. Unter den Staats- und Regierungschefs gebe es "ein deutliches Interesse daran, dass die Vorteile diese wichtigen Abkommens möglichst schnell greifen".
Das Handelsabkommen der EU mit Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay soll eine der weltweit größten Freihandelszonen schaffen. Während die Europäer unter anderem Autos und chemische Produkte über den Atlantik exportieren, liefern die Mercosur-Länder hauptsächlich landwirtschaftliche Erzeugnisse und Rohstoffe nach Europa. Die deutsche Wirtschaft erhofft sich von dem Abkommen deutliche Exportsteigerungen.
A.Zimmermann--CPN