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EU-Kommission will Vorgaben zu brachliegendem Ackerland bis 2023 aussetzen
Angesichts der durch den Ukraine-Krieg verursachten Engpässe im Getreidehandel hat die EU-Kommission grünes Licht für eine verlängerte Aussetzung der sogenannten Fruchtfolge-Regel gegeben. Damit würden die Produktionskapazitäten der EU für Getreide zur Herstellung von Lebensmitteln maximiert, erklärte die Brüsseler Behörde am Freitag. Die verlängerte Aussetzung der Fruchtfolge-Pflicht muss noch von den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten gebilligt werden.
Die Fruchtfolge-Regelung schreibt vor, dass in der EU rund 1,5 Millionen Hektar Ackerland brachliegen müssen. Die ist eine Fläche in etwa halb so groß wie Belgien. Durch die Regelung soll die Fruchtbarkeit des Bodens sowie die Natur geschützt werden.
Um den durch den Ukraine-Krieg verursachten Mangel an russischem und ukrainischem Getreide auszugleichen, hatte die Kommission bereits im März eine "vorübergehende" Ausnahme von der Fruchtfolge-Regel für das Jahr 2022 erlaubt. Diese ermöglicht es Landwirten, auf eigentlich brachliegenden Flächen "Kulturpflanzen zu Ernährungszwecken" anzubauen.
Die Ausnahmeregelung soll nun in das Anbaujahr 2023 ausgedehnt werden. Die EU-Kommission betonte jedoch, dass "längerfristig die Fruchtfolge wieder aufgenommen werden muss, um die Bodenqualität und die Artenvielfalt zu schützen."
Vertreter der Ukraine und Russlands unterzeichneten unterdessen am Freitag in Istanbul Abkommen mit der Türkei und der UNO, die eine Wiederaufnahme der infolge der russischen Invasion blockierten Getreidelieferungen aus ukrainischen Häfen vorsehen. Das Getreide soll auf abgesicherten Routen im Schwarzen Meer transportiert werden.
Ng.A.Adebayo--CPN