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Merz weist SPD-Pläne zu Erbschaftsteuer zurück - Kanzler warnt vor Verunsicherung
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat den Plänen des Koalitionspartners SPD zur Reform der Erbschaftsteuer eine Absage erteilt. "Ich möchte nicht, dass die Weitergabe von Betrieben in den Familien durch Steuerlasten zusätzlich erschwert wird", sagte Merz am Mittwoch in einer Rede vor der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau. Gerade die mittleren und kleinen Unternehmen seien das "eigentliche Rückgrat unserer Volkswirtschaft" - und sie dürften nicht durch Steuerdebatten verunsichert werden, sagte der Kanzler.
"Deswegen möchte ich unseren Koalitionspartner bitten, durch steuerpolitische Vorschläge in diesen Tagen nicht eine zusätzliche Verunsicherung in die Bevölkerung und insbesondere in die mittelständischen Betriebe hineinzubringen, wenn es denn um die Frage der Nachfolge der nächsten Generation in diesen Unternehmen geht", sagte Merz weiter. Der Kanzler riet dazu, das im Laufe des Jahres erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer abzuwarten. "Dann müssen wir im Lichte dieser Entscheidungen politische Entscheidungen möglicherweise treffen", sagte er weiter.
Die SPD hatte am Dienstag ihr Konzept für eine Reform der Erbschaftsteuer vorgestellt. Für Privaterben soll nach dem SPD-Konzept einheitlich Folgendes gelten: Jeder darf im Leben eine Million Euro steuerfrei erben. Beim Vererben von Firmen soll ein Freibetrag von fünf Millionen Euro gelten, darüber fallen dann Steuern an. Die Steuerzahlung kann auf bis zu 20 Jahre gestreckt werden, wenn sich die Erben zum Erhalt von Arbeitsplätzen verpflichten.
Hintergrund der Debatte um die Erbschaftsteuer ist eine erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur bisherigen Regelung. Dabei geht es um die Frage, ob Privilegien für Firmenerben mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Denn Betriebsvermögen werden derzeit bei der Erbschaftsteuer gegenüber Privatvermögen bevorzugt.
U.Ndiaye--CPN