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Höchstes Berufungsgericht in Paris: Schlagen von Kindern verboten
Das Schlagen von Kindern aus erzieherischen Gründen ist in Frankreich definitiv verboten. "Es gibt kein Recht der Eltern auf Züchtigung ihrer Kinder", betonte das höchste französische Berufungsgericht am Mittwoch in Paris. Es kassierte ein Urteil des Berufungsgerichts von Metz, das im April 2024 einen Vater freigesprochen hatte, der seinen beiden minderjährigen Kindern zwischen 2016 und 2022 regelmäßig Backpfeifen und Schläge auf den Po gegeben hatte.
Der Vater war in erster Instanz wegen Gewalt zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, das Gericht hatte ihm zudem das Sorgerecht entzogen. Ein Berufungsgericht sprach ihn dann jedoch frei und begründete dies mit einem "Recht der Eltern, ihre Kinder zu züchtigen, wenn das Kind dadurch keinen Schaden nimmt, die Strafe angemessen und nicht erniedrigend ist". Dieses Urteil hatte heftige Kritik von Kinderschutzorganisationen ausgelöst.
Das Kassationsgericht kritisierte die Urteilsbegründung des Berufungsgerichts in seiner Entscheidung und bekräftigte das Gewaltverbot gegen Kinder. "Dies bedeutet das Ende einer unter einigen Richtern noch immer verbreiteten Idee, dass es neben dem Gesetz ein Gewohnheitsrecht der elterlichen Züchtigung gebe", sagte der Anwalt der betroffenen Familie, Patrice Spinosi. Ein 2019 verabschiedetes Gesetz, das Gewalt aus erzieherischen Gründen verbietet, lasse keine Ausnahmen zu.
Einer Umfrage zufolge hatten 2024 knapp ein Viertel der befragten Eltern ihrem Kind in der Woche vor der Befragung einen Klaps gegeben. Ein Fünftel gab an, ihr Kind geschubst oder gestoßen zu haben, etwa 16 Prozent bekannten sich zu Ohrfeigen. Der frühere Premierminister François Bayrou hatte im vergangenen Mai Aufsehen erregt, als er mit Blick auf einen Missbrauchsskandal an einer katholischen Schule eine Ohrfeige als "väterliche Geste" bezeichnete.
Tatsächlich war körperliche Gewalt gegen Kinder in Frankreich lange nicht ausdrücklich verboten. Während Eltern und Lehrern in Deutschland die körperliche Züchtigung bereits seit dem Jahr 2000 strafrechtlich untersagt ist, verabschiedete Frankreich erst 2019 ein entsprechendes Gesetz, in dem es heißt: "Elterliche Autorität wird ohne körperliche oder psychische Gewalt ausgeübt."
St.Ch.Baker--CPN