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Deutsche Bank zahlt Strafe wegen verspäteter Verdachtsmitteilungen zu Geldwäsche
Die Deutsche Bank hat der Zahlung einer Millionenstrafe aufgrund verspäteter Mitteilungen zu zwei Verdachtsfällen von Geldwäsche zugestimmt. Insgesamt zahle das Haus 7,01 Millionen Euro Strafe, bestätigte die Deutsche Bank am Donnerstag auf Anfrage. Das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zur Geldwäsche sei somit beendet, die Bank habe "vollumfänglich mit der Staatsanwaltschaft kooperiert".
Konkret ging es in dem Ermittlungsverfahren um Transaktionen eines Familienmitglieds des syrischen Machthabers Baschar al-Assad, wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt erklärte. Die Zahlungen sollen demnach aus Straftaten stammen, die in Syrien begangen worden waren. Die Deutsche Bank habe dabei als Korrespondenzbank einer weiteren Bank in Gibraltar gedient.
Da die Überprüfung der Kundenbeziehungen jedoch nicht der Deutschen Bank, sondern der Bank in Gibraltar unterliege, wurde das strafrechtliche Ermittlungsverfahren nun eingestellt, wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt weiter erklärte. Der Bußgeldbescheid über rund sieben Millionen Euro wegen leichtfertigen Unterlassens von Geldwäscheverdachtsmeldungen in insgesamt 701 Fällen sei hingegen bestandskräftig.
Im vergangenen April hatten Ermittler von Staatsanwaltschaft, Bundeskriminalamt (BKA) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) im Zusammenhang mit den Ermittlungen die Räumlichkeiten der Deutschen Bank durchsucht. Die Banken sind gesetzlich verpflichtet, einen Geldwäscheverdacht zu melden.
H.Müller--CPN