-
Prien verzichtet auf geplante Kürzung beim Elterngeld
-
Cousin von Albert II. von Monaco tot - fahrlässige Tötung vermutet
-
Familienministerium will maximalen Elterngeldbezug doch bei 14 Monaten belassen
-
Dänischer Tierschutzminister will sich für Verbot von "Turbo-Hähnchen" einsetzen
-
Hausdrama nach fehlerhafter Zwangsversteigerung: Fall aus Rangsdorf beigelegt
-
Mercedes will weitere Stellen in Deutschland abbauen
-
DGB-Rentenkommission schlägt verpflichtende betriebliche Altersvorsorge vor
-
Gegenpol zu China und USA: Merz wirbt für neue Wirtschaftsallianz mit Japan
-
Indien: Mobilfunkunternehmen Jio legt nach Rekordbörsengang Kurssprung hin
-
Gegenpol zu China und USA: Merz wirbt in Japan für "Allianz für regelgebundenen Handel"
-
Bundesinstitut zur Unterhaltsreform: Finanzlage Alleinerziehender verbessert
-
Chemiekonzern BASF hebt erneut Gewinnerwartung
-
Südkoreas Chip-Hersteller SK Hynix verbucht erneuten Umsatz- und Gewinnrekord
-
Gewinnmarge von Mercedes' Autosparte im dritten Quartal fast halbiert
-
US-Notenbank verkündet Leitzinsentscheidung - Zinspause erwartet
-
GA-ASI und Saab führen fortgeschrittene Flugtests eines luftgestützten Frühwarnsystems (AEW) an unbemannter MQ-9B durch
-
Studie: Aufweichung von EU-Verbrenner-Aus könnte tausende Jobs kosten
-
Eurojackpot vom 23. Oktober bleibt ohne Hauptgewinner
-
Bitcoin fällt vor Fed-Entscheidung unter 80.000 Dollar
-
Fed entscheidet am Mittwoch über den US-Leitzins
EuGH: Thermofenster als Abschalteinrichtung bei üblichen Temperaturen unzulässig
Ein Thermofenster, das die Abgasreinigung in Dieselfahrzeugen bei sehr hohen und bei niedrigen Temperaturen reduziert, ist eine unzulässige Abschalteinrichtung. Eine Ausnahme könnte gelten, wenn das Thermofenster nachweislich zum Schutz vor schweren Risiken für den Motor eingebaut wird, die eine Gefahr beim Fahren darstellten, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Auch dann wäre eine Abschalteinrichtung aber unzulässig, wenn sie den Großteil des Jahres unter normalen Bedingungen laufen muss. (Az. C-128/20 u.a.)
Es ging um Klagen aus Österreich gegen Volkswagen und zwei Autohändler. Die Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs ist aber auch für andere nationale Gerichte bindend, weswegen sie Auswirkungen auf Fälle in der ganzen EU haben kann. Die österreichischen Gerichte müssen nun prüfen, ob das Thermofenster in den konkreten Fällen zum Motorschutz notwendig war und ob es keine andere Lösung gab.
Y.Ibrahim--CPN