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Kohle- und Ölkraftwerke in der Reserve können wieder ans Netz
Um Erdgas einzusparen und so die Abhängigkeit von Russland zu verringern, können ab Donnerstag mit Steinkohle oder Öl betriebene Reserve-Kraftwerke wieder ans Netz. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine erste Verordnung auf Basis des Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetzes, die mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger bereits am Donnerstag in Kraft tritt. Die Regelung ist befristet bis 30. April 2023. Weitere Steinkohle- und auch drei Braunkohlekraftwerke können damit zudem weiterbetrieben werden.
"Wir wollen jetzt im Sommer Gas einsparen, um unsere Speicher für den Winter zu füllen", erklärte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Deshalb erlaube die Regierung abgeschaltete Steinkohle- und Ölkraftwerken bis Ende des Winters wieder am Markt teilzunehmen.
Sie sollen demnach über den kommenden Winter fünf bis zehn Terawattstunden Erdgas in Deutschland und noch einmal eine ähnlich große Menge in Europa einsparen. "Damit stärken wir die Vorsorge und wappnen uns weiter für eine Zuspitzung der aktuellen Lage am Energiemarkt", sagte Habeck.
Deutschland bekommt aufgrund von Wartungsarbeiten an der wichtigen Pipeline Nord Stream 1 derzeit kein Gas mehr aus Russland. Die Regierung fürchtet, dass Moskau die Wartung nutzen könnte, den Gashahn ganz zuzudrehen.
Neben der Verordnung für die Ersatz-Kraftwerke sind im Gesetz die Befüllung der Gasspeicher hierzulande mit 15 Milliarden Euro vom Bund sowie ein Gasauktionsmodell vorgesehen, das die Industrieunternehmen zum Einsparen bewegen soll.
J.Bondarev--CPN