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EU-Gericht muss sich mit Klage von Nord Stream 2 gegen Gasrichtlinie befassen
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) muss sich erneut mit der Klage der Nord Stream 2 AG gegen die Änderung der EU-Gasrichtlinie von 2019 befassen. Es habe zu Unrecht entschieden, dass Nord Stream 2 von der Änderung nicht unmittelbar betroffen sei, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag. Er hob den EuG-Beschluss auf, soweit das Gericht die Klage deswegen für unzulässig erklärt hatte. (Az. C-348/20)
In den Grenzen der individuellen Betroffenheit sei sie zulässig, erklärte der Gerichtshof. Eine inhaltliche Entscheidung über die Klage traf er damit nicht. Ob diese begründet ist, muss nun das Gericht prüfen. Es hatte die Klage im Mai 2020 als unzulässig abgewiesen, woraufhin Nord Stream 2 sich an den EuGH als nächsthöhere Instanz wandte.
Die Richtlinie sah unter anderem vor, dass die deutsch-russische Ostseepipeline für Dritte geöffnet werden müsse. Sie trat in Kraft, als der Bau bereits begonnen hatte. Die Pipeline wurde allerdings nie in Betrieb genommen. Die Bundesregierung setzte das Genehmigungsverfahren im Februar, wenige Tage vor dem russischen Angriff auf die Ukraine, aus. Anfang März wurde bekannt, dass die Betreibergesellschaft mit Sitz in der Schweiz zahlungsunfähig ist.
Y.Jeong--CPN