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Bundesverwaltungsgericht urteilt über Abschnitt von geplanter Küstenautobahn
Das Bundesverwaltungsgericht verkündet am Donnerstag (14.00 Uhr) in Leipzig sein Urteil zur sogenannten Küstenautobahn. Im Rahmen des großen Neubauprojekts soll die A20 von Schleswig-Holstein nach Niedersachsen verlängert werden. Gegen den ersten der geplanten sieben Abschnitte klagen der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und ein Landwirt. (Az. BVerwG 9 A 1.21 u.a.)
Die Kläger halten die neue Autobahn für das "Symbol einer verkehrten Verkehrspolitik". Sie bemängeln unter anderem, dass die Straße teilweise durch Moorgebiete führen soll.
Y.Ibrahim--CPN