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EuGH urteilt über unterschiedlich hohe Zuschläge für Nachtarbeit
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilt am Donnerstag (09.30 Uhr) in Luxemburg über unterschiedlich hohe Zuschläge für Nachtarbeit. Im konkreten Fall geht es um Coca-Cola in Deutschland. Das deutsche Bundesarbeitsgericht legte dem EuGH Fragen vor. (Az. C-257/21 und C-258/21)
Das Gericht muss über die Klage zweier Arbeitnehmer entscheiden, die im Schichtmodell regelmäßig nachts arbeiteten. Sie bekamen dafür einen Zuschlag von 20 Prozent, während für unregelmäßige Nachtarbeit 50 Prozent Zuschlag gezahlt wurden. Das Bundesarbeitsgericht will wissen, ob dies zulässig ist, wenn durch die höheren Zuschläge neben der gesundheitlichen Belastung durch Nachtarbeit auch Belastungen wegen der schlechteren Planbarkeit der Arbeitszeit ausgeglichen werden sollen.
M.Mendoza--CPN