-
Prien verzichtet auf geplante Kürzung beim Elterngeld
-
Cousin von Albert II. von Monaco tot - fahrlässige Tötung vermutet
-
Familienministerium will maximalen Elterngeldbezug doch bei 14 Monaten belassen
-
Dänischer Tierschutzminister will sich für Verbot von "Turbo-Hähnchen" einsetzen
-
Hausdrama nach fehlerhafter Zwangsversteigerung: Fall aus Rangsdorf beigelegt
-
Mercedes will weitere Stellen in Deutschland abbauen
-
DGB-Rentenkommission schlägt verpflichtende betriebliche Altersvorsorge vor
-
Gegenpol zu China und USA: Merz wirbt für neue Wirtschaftsallianz mit Japan
-
Indien: Mobilfunkunternehmen Jio legt nach Rekordbörsengang Kurssprung hin
-
Gegenpol zu China und USA: Merz wirbt in Japan für "Allianz für regelgebundenen Handel"
-
Bundesinstitut zur Unterhaltsreform: Finanzlage Alleinerziehender verbessert
-
Chemiekonzern BASF hebt erneut Gewinnerwartung
-
Südkoreas Chip-Hersteller SK Hynix verbucht erneuten Umsatz- und Gewinnrekord
-
Gewinnmarge von Mercedes' Autosparte im dritten Quartal fast halbiert
-
US-Notenbank verkündet Leitzinsentscheidung - Zinspause erwartet
-
GA-ASI und Saab führen fortgeschrittene Flugtests eines luftgestützten Frühwarnsystems (AEW) an unbemannter MQ-9B durch
-
Studie: Aufweichung von EU-Verbrenner-Aus könnte tausende Jobs kosten
-
Eurojackpot vom 23. Oktober bleibt ohne Hauptgewinner
-
Bitcoin fällt vor Fed-Entscheidung unter 80.000 Dollar
-
Fed entscheidet am Mittwoch über den US-Leitzins
Pflegekräfte an Uniklinikum Bonn dürfen weiter streiken
Die Pflegekräfte am Uniklinikum Bonn dürfen weiter streiken. Die Streikmaßnahmen der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi seien zulässig, entschied das Landesarbeitsgericht Köln am Freitag und wies die Berufung der Klinik zurück. Verdi fordert vom Arbeitgeberverband des Landes Nordrhein-Westfalen den Abschluss eines "Tarifvertrags Entlastung" und ruft darum seit Anfang Mai 2022 in Bonn zum Streik auf.
Einen Eilantrag der Klinik hatte schon das Arbeitsgericht Bonn vor zwei Wochen zurückgewiesen, nun scheiterte auch die Berufung. Die Forderungen von Verdi seien genau genug, erklärte das Gericht. Die Arbeitgeberseite könne sich darauf einstellen, wie sie reagiere, um einen Arbeitskampf zu vermeiden. Funktion des Streiks sei es, die eigentlichen Tarifverhandlungen anzuschieben.
Das Gesetz über die Pflegeberufe und zu einigen weiteren Gesundheitsberufen stünde einer günstigeren Regelung der Tarifvertragsparteien nicht entgegen, hieß es weiter. Der Streik verstoße auch nicht gegen die tarifvertragliche Friedenspflicht und sei derzeit nicht unverhältnismäßig.
Zwar gebe es Einschränkungen beim Streikrecht, wenn Patientenrechte betroffen seien. Darum müsste beides ausgeglichen werden. Für Kliniken bedeute dies, dass sie eine angemessene, ausreichende und geeignete Notversorgung anbieten müssten. Eine solche Notversorgung hätten beide Parteien während der Verhandlung am Mittwoch vereinbart, erklärte das Gericht.
C.Peyronnet--CPN