-
Prien verzichtet auf geplante Kürzung beim Elterngeld
-
Cousin von Albert II. von Monaco tot - fahrlässige Tötung vermutet
-
Familienministerium will maximalen Elterngeldbezug doch bei 14 Monaten belassen
-
Dänischer Tierschutzminister will sich für Verbot von "Turbo-Hähnchen" einsetzen
-
Hausdrama nach fehlerhafter Zwangsversteigerung: Fall aus Rangsdorf beigelegt
-
Mercedes will weitere Stellen in Deutschland abbauen
-
DGB-Rentenkommission schlägt verpflichtende betriebliche Altersvorsorge vor
-
Gegenpol zu China und USA: Merz wirbt für neue Wirtschaftsallianz mit Japan
-
Indien: Mobilfunkunternehmen Jio legt nach Rekordbörsengang Kurssprung hin
-
Gegenpol zu China und USA: Merz wirbt in Japan für "Allianz für regelgebundenen Handel"
-
Bundesinstitut zur Unterhaltsreform: Finanzlage Alleinerziehender verbessert
-
Chemiekonzern BASF hebt erneut Gewinnerwartung
-
Südkoreas Chip-Hersteller SK Hynix verbucht erneuten Umsatz- und Gewinnrekord
-
Gewinnmarge von Mercedes' Autosparte im dritten Quartal fast halbiert
-
US-Notenbank verkündet Leitzinsentscheidung - Zinspause erwartet
-
GA-ASI und Saab führen fortgeschrittene Flugtests eines luftgestützten Frühwarnsystems (AEW) an unbemannter MQ-9B durch
-
Studie: Aufweichung von EU-Verbrenner-Aus könnte tausende Jobs kosten
-
Eurojackpot vom 23. Oktober bleibt ohne Hauptgewinner
-
Bitcoin fällt vor Fed-Entscheidung unter 80.000 Dollar
-
Fed entscheidet am Mittwoch über den US-Leitzins
BGH urteilt über nachträgliche Wärmedämmung in Berlin
Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Freitag (09.00 Uhr) in Karlsruhe seine Entscheidung über die Frage, ob die Berliner Regelung zu nachträglicher Wärmedämmung rechtens ist. Das Landesrecht erlaubt es, Bestandsbauten auch dann zu dämmen, wenn die Dämmung danach über das eigene Grundstück hinausragt. Genauer ist dies nicht geregelt - wie weit die Dämmung etwa auf das andere Grundstück reichen darf, ist nicht festgelegt. (Az. V ZR 23/21)
Im Streitfall geht es um zwei Häuser, die direkt nebeneinander stehen. Der mehr als 100 Jahre alte Giebel des einen Hauses soll saniert und wärmegedämmt werden, wodurch er 16 Zentimeter über die Grenze reichen würde. Amts- und Landgericht entschieden, dass nachträglich gedämmt werden dürfe. Nun überprüft der BGH das Urteil. Im November hatte er bereits entschieden, dass die Bundesländer die nachträgliche grenzüberschreitende Wärmedämmung grundsätzlich selbst regeln dürfen.
M.Mendoza--CPN