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Bei Löschung von Beitrag auf Facebook kann Anhörung des Verfassers nachgeholt werden
Wenn Facebook einen Beitrag löscht und den Verfasser nicht dazu anhörte, kann das im Verfahren nachgeholt werden. Führt dies zu keiner anderen Bewertung, hat der Verfasser keinen Anspruch auf Wiederherstellung des Beitrags, wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main laut Mitteilung vom Donnerstag entschied. Das Löschungsrecht ergebe sich dann aus dem Nutzungsvertrag.
Es ging um einen Beitrag von 2018 zu einem Streit unter Afghanen in einer Flüchtlingsunterkunft. Dazu schrieb der Kläger: "Solange diese sich gegenseitig abstechen, ist es doch ok" und postete ein Messer-Emoji. Facebook löschte den Beitrag und sperrte das Konto teilweise vorübergehend. Der Mann klagte gegen die Löschung, hatte damit aber zunächst vor dem Landgericht in Frankfurt und nun auch vor dem OLG keinen Erfolg.
Der Beitrag verstoße gegen die Nutzungsbedingungen, erklärte das Gericht. Es handle sich um Hassrede, die Facebook verbieten dürfe. Zwar habe der Bundesgerichtshof im Juli entschieden, dass Betroffene bei einer Löschung informiert werden müssten und sich dazu äußern dürften. Dies sei hier zunächst nicht geschehen, aber im Prozess nachgeholt worden.
Der Beitrag muss damit nicht wieder freigeschaltet werden. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Das OLG ließ die Revision zum Bundesgerichtshof wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage zu.
A.Zimmermann--CPN