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Urteil: Progress-Pride-Flagge darf in Schulhort gezeigt werden
Die sogenannte Progress-Pride-Flagge darf einer Gerichtsentscheidung zufolge in Grundschulhorten gezeigt werden. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch, wie eine Sprecherin mitteilte. Geklagt hatte ein Elternpaar und dessen Tochter, die eine Berliner Grundschule und den dazugehörigen Hort besucht.
Bei der Progress-Pride-Flagge handelt es sich um eine Erweiterung der ursprünglichen Pride-Fahne der queeren Gemeinschaft mit sechs unterschiedlichen Farben. Es ragt ein Keil mit weiteren Farben in die bunten Streifen, der unter anderem queere People of Color und Transmenschen repräsentieren soll.
In dem betreffenden Hort hängt eine selbstgemalte Progress-Pride-Fahne in DIN-A3-Größe an der Wand. Die Eltern forderten die Schule auf, diese zu entfernen. Als die Schule ablehnte, reichten sie Klage ein und machten geltend, dass diese das staatliche Neutralitätsgesetz verletze und die Kinder in unzulässiger Weise beeinflusst würden.
Die Kammer wies die Klage am Mittwoch ab. Das staatliche Neutralitätsgebot verlange nicht, dass im erzieherischen Bereich auf die Darstellung wertender Inhalte verzichtet werde, lautete die Argumentation. Die Grenze zur unzulässigen politischen Indoktrinierung sei hier nicht überschritten. Die Entscheidung, mit der Flagge ein Schutzsymbol für betroffene Menschen im Hort zu setzen, sei nicht zu beanstanden.
Zudem hatten die Kläger beanstandet, dass im Hort Ausmalbilder unter anderem mit sogenannten Dragqueens ausgelegt worden waren. Da die Schule bereits darauf hingewirkt habe, dass die Ausmalbilder entfernt würden und keine Wiederholungsgefahr bestehe, wurde diese Klage ebenfalls abgewiesen. Gegen das Urteil kann der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.
M.García--CPN